Eine Gesamtkirchengemeinde ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zur Zusammenarbeit in übergreifenden Themenbereichen. Sie gilt anstelle der beteiligten Kirchengemeinden als gemeindlicher kirchlicher Steuerverband. Sie ist eine eigene Rechtsperson und daher Träger von Rechten und Pflichten.
Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Nürnberg wurde mit Wirkung zum 1. Janaur 1914 zur Sicherstellung der Finanzen der katholischen Kirchengemeinden im Erzbischöflichen Dekanat Nürnberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. In der Gesamtkirchengemeinde sind 32 katholische Kirchenstiftungen zusammengeschlossen.
Hauptorgan der Gesamtkirchengemeinde ist die Gesamtkirchenverwaltung. Diese setzt sich aus Vertretern der beteiligten Kirchenstiftungen zusammen. Regelmäßig sind dies der Pfarrer und ein weiteres Mitglied der jeweiligen Kirchenverwaltungen. Die Gesamtkirchenverwaltung wählt im 6 jährigen Turnus die Vorstandschaft der Gesamtkirchengemeinde.