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Aufnahme / Kündigung

Aufnahme des Kindes

Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach dem vollendeten
3. Lebensjahr - soweit Plätze vorhanden sind - in der Regel jedoch zu Beginn des Kindergartenjahres im September.

Bei Bedarf und nach Absprache mit der Gemeinde können Kinder ab 2,5 Jahren in den Kindergarten aufgenommen werden.

Aufnahmekriterien unserer Einrichtung sind:

-  Geschwisterkinder

-  Kinder im Vorschulalter

-  Gruppenkonstellationen

Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr.

Alle Angaben der Eltern werden vertraulich behandelt.

Abmeldung und Kündigung

Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. 

Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.

Für die letzten drei Monate des Kindergartenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig.

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Dies kann geschehen auf Grund einer Missachtung der Kindergartenordung, unentschuldigtem Fehlen über einen längeren Zeitraum hinweg oder wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint.